Die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz trifft alle Unternehmer und ihre Angestellten, wenn sie in Ausführung ihrer betrieblichen Tätigkeit Schäden verursachen. Durch den Abschluss einer passgenauen Betriebshaftpflichtversicherung kann sich der Unternehmer gegen solche Ansprüche schützen. Informieren Sie sich bitte hier über den umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Branche.
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